Sie wissen sicherlich aus eigener Erfahrung, dass Ihnen fast bei jedem Arzt- oder Zahnarztbesuch eine sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten wird. Da diese (IGeL) Leistungen grundsätzlich nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, müssen Sie diese aus eigener Tasche bezahlen.
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